Post vom Bauamt

Heute haben wir Post vom Bauamt bekommen. Aufgrund einer Nachbareingabe sei festgestellt worden, dass in einer Brandwand unzulässigerweise ein Fenster und 2 Lüftungsöffnungen eingebaut wurden.

Merkwürdig ist nur, dass es in den letzten 20 Jahren mindestens 3 Begehungen des Bau- und des Brandschutzamtes gab. Zwei mal als es jeweils um die Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Kinder- und Jugendheim ging und zuletzt vor ein paar Wochen, als es um die Nutzungsänderung zur Gemeinschaftsunterkunft ging. Nie wurden dieses Fenster und die 2 Lüftungsöffnungen  beanstandet. Komisch auch, das beiden Ämtern keinerlei Unterlagen zu dem Haus und seiner früheren und jetzigen Nutzung vorliegen sollen.

Bauamt, es stimmt, dass, wie ihr schreibt, "eine Wand wegen ihres Abstandes von unter 2,50 m zur Grundstücksgrenze als Brandwand auszubilden ist (§ 27 Abs. 2 Hess. Bauordnung)" aber warum lasst ihr den nächsten Halbsatz im zitierten Paragrafen weg, der da lautet: "es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen Gebäuden öffentlich-rechtlich gesichert ist"
Und nun ratet mal, wie weit das Haus der Eichs von unserem entfernt ist. 5,20 m!


Sicher ist es nur ein Zufall, dass das jetzt auf den Tisch kommt.
Zuerst die Verleumdung durch die sogenannte "Bi" im Kreisanzeiger,
dann eine kleine Nachbareingabe beim Bauamt.
Was kommt als nächstes, liebe Nachbarn?
Mahnwachen?

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